2009-03-11
Die Gefährdung durch den Wolf aus Sicht des Arbeitsschutzes
Ist der Landkreis / Landrat für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und einer Analyse zur Gefahrenabwehr in Bezug auf den Wolf im Landkreis verantwortlich ?
Die BGR 116 regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Wildtieren
Definition:
Gefährliche Tiere sind Wildtiere und domestizierte Tiere, die durch Körperkräfte, Waffen oder Gifte i.V.m. gefährlichem Verhalten Personen in erheblichen Maße verletzten können. Ein gefährliches Verhalten kann vorhersehbar z.B. in der Brunft, bei Führen von Jungtieren oder unerwartet z.B. Verhaltensänderung, durch Erkranken oder erschrecken auftreten.
Anhang 2 der BGR 116: Gefährliche Tiere: Wölfe
Bei diesen Tieren sind nach 3.6.3. Maßnahmen nach GUV zu veranlassen
Die BGR richtet sich an Unternehmer
Der Landkreisist ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Der Landrat vertritt den landkreis und ist damit dem Unternehmer gleichzusetzen.
Denkmodell weitreichendster Arbeitsschutz ist das Verhindern einer Gefahr überhaupt.
z.B. Wenn ich keinen elektrischen Strom habe, brauche ich mich nicht mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperdurchströmung beschäftigen.
Wenn der Wolf nun da ist muss ich laut Maßnahmenhirarchie Maßnahmen mit der höchsten Reichweite ergreifen:
1. kein Wolf (Wölfe töten)
2. Den Wolf isolieren
3. Den Menschen vom Wolf isolieren
4. persönliche Schutzausrüstung
5. Verhaltensmaßnahmen
Es müssen Verhaltensregeln beschlossen werden, wobei gesagt werden muss, wie der wirksamste Arbeits- und Gesundheitsschutz realisiert werden kann.
Arbeitsschutzkonformer Vorschlag:
Das teuerste Hobby der Staatsregierung - das Züchten von Wölfen - beenden.