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Meine Politische Handlungsrichtlinie

Nach dem Grundgesetz (GG), Artikel 38, sind Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich“. Dieser Grundsatz der „auftragsfreien Repräsentation“ hat sich durch die liberalen Nationalstaaten und der parlamentarischen Demokratie in Europa früh durchgesetzt. Der englische Staatsphilosoph, der Politiker Edmund Burke, hat 1774 in einer Rede formuliert: Als guter Abgeordneter gedenke er nicht das zu tun, was die Wähler wollten, sondern vielmehr das, was nach seiner Einschätzung im wohlverstandenen Interesse der Wähler sei.