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2009-05-18

Landtagswahl 30. August 2009

Am 30. August 2009 zwischen 8 und 18 Uhr sind alle Bürger Sachsens aufgerufen den 5. Sächsischen Landtag zu wählen.
Die wahlberechtigten Bürger müssen mindestens drei Monate in Sachsen wohnen.

Das Wahlsystem

Der 5. Sächsische Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten.
60 Abgeordnete werden mittels Persönlichkeitswahl nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt.
Weitere 60 werden nach Landeslisten nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt.

Der Wähler hat zwei Stimmen.

Eine Stimme kann einem Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis gegeben werden.
Der direktkandidat mit den meisten Direktstimmen vertritt den Wahlkreis im neuen Sächsischen Landtag.

Die andere Stimme ist eine Listenstimme mit der eine Partei gewählt wird.
Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Listenstimme.


Einteilung der Wahlkreise für die Wahl
zum 5. Sächsischen Landtag im Herbst 2009
Wahlkreis 53 - Kamenz 1 vom Landkreis Bautzen

1
Arnsdorf
2
Bretnig-Hauswalde
3
Crostwitz
4
Elstra, Stadt
5
Großnaundorf
6
Großröhrsdorf, Stadt
7
Haselbachtal
8
Kamenz, Stadt
9
Lichtenberg
10
Nebelschütz
11
Oberlichtenau
12
Ohorn
13
Panschwitz-Kuckau
14
Pulsnitz, Stadt
15
Räckelwitz
16
Ralbitz-Rosenthal
17
Schönteichen
18
Steina