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2012-12-12

Schizophrenie bei Grundschulstandort

Nunmehr hat das Landratsamt BZ amtlich festgestellt, dass es keine Handlungsempfehlung zur Schließung des Grundschulstandortes in Oberlichtenau gibt, sondern einen ordentlichen Beschluss ohne Beschlussnummer.

D.h. der Stadtrat bekennt sich auf Empfehlung des Bürgermeisters mit seiner Verwaltung zur Schließung der Grundschule im OT Oberlichtenau. Der Antrag von SR Förster, diesen Beschluß aufzuheben, wurde durch den Stadtrat in der vorletzten Sitzung abgelehnt.

Nunmehr wird im Januar eine Schlichtungsrunde einberufen, um den Konflikt um den damit definitiv gebrochenen Fusionsvertrag zwischen Pulsnitz und Oberlichtenau zunächst außergerichtlich zu lösen.

Verwunderlich ist, dass trotz dieser Beschlusslage in der gestrigen SR-Sitzung davon gesprochen wurde, dem Spielmannszug Euro 11.000 zu bewilligen.
Dieses Geld soll verwendet werden, um auf der neuen großen Sportfläche des Spielmannszuges zusätzlich eine Weitsprunganlage für den Schulsport zu errichten (Gute Idee, wie der Spielmannszug zu Eigenmitteln kommt).

Ob dies nun als gutes Zeichen zu werten ist, dass trotz gegenteiliger Beschlusslage der Stadtrat dennoch in den Schulstandort investiert?

Beschlüsse des Stadtrates werden ohnehin nicht sehr ernst genommen.

Zwingend nötig ist die brandschutztechnische Ertüchtigung des Grundschulgebäudes. Diese ist im neuen Haushaltplan in Höhe von Euro 300.000 für 2015 vorgesehen.

Der Stadtrat hatte beschlossen, die Architekten und das Landratsamt zu einem öffentlichen Technischen Ausschuss in die Grundschule Oberlichtenau einzuladen.

Der Technische Ausschuss fand statt, jedoch nicht im OT Oberlichtenau sondern als geschlossene Veranstaltung in Pulsnitz.
Sinngemäße Begründung: Das Architekturbüro 2 + 2 aus Dresden möchte sein urheberrechtlich geschütztes Werk - Brandschutzkonzept - nicht der Öffentlichkeit vorstellen.
Hier muss klar gestellt werden, dass dieses Architekturbüro in Zukunft keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten und annehmen sollte, wenn der Auftraggeber/Geldgeber, in unserem Falle die Öffentlichhkeit, nicht erfahren darf, wofür das Büro unser aller Geld bekommt.

Nunmehr darf erwartet werden, dass unser Bauamt diese Veranstaltung in Oberlichtenau nachholt und das Landratsamt dazu mit einbezieht.

Frau K. aus Oberlichtenau wollte in der öffentlichen Sitzung wissen, wer denn zu dieser Geheimveranstaltung anwesend war, da der Bürgermeister enttäuscht von der Präsenz der Stadträte war. Da es eine geschlossene Sitzung war, durfte er es nicht sagen.
Ich bekenne: ich war nicht dabei - für Hinterzimmerpolitik und Mißachtung von Beschlusslagen ist mir die Zeit zu schade.