2012-11-02
Neues zum Grundschulstandort Oberlichtenau
Auf eine kleine Anfrage durch B90-Grüne antwortet die Staatsregierung wie folgt:
Antwort im Auftrag von Kultusministerin Brunhild Kurth vom 22.10.2012:
"Die Vereinbarungen im Fusionsvertrag aus dem Jahre 2008 sind zeitlich nicht befristet. Ein Abweichungsrecht des neuen Stadtrates von der getroffenen Vereinbarung zur Sicherung des Grundschulstandortes ist vertraglich ausgeschlossen (§ 17 Seite 3 der Fusionsvereinbarung). Ein vertragliches Kündigungsrecht enthält die Vereinbarung nicht. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Vertragspartner die Beratung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vereinbart (§ 18 Absatz 3 der Fusionsvereinbarung)."
Fazit 1:
Damit wird die Aufsssung von SR Förster bestätigt, dass ein Vertrag geschlossen wird, um diesen einzuhalten. Bei Klage besteht die Gefahr, dass die GS im Stadtteil Pulsnitz geschlossen wird, weil der Bestand dieser Schule eben gerade nicht vereinbart wurde.
Fazit 2:
Die politischen Parteien im Stadtrat wollen einen Grundschulstandort.
Nun ist zu überlegen, ob dieser für alle Pulsnitzer im OT Oberlichtenau sein kann.