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2012-10-12

Protokoll der Stadtratssitzung vom 18.09.2012 - OT Pulsnitz ohne GS

Protokollabschrift Stadtrat vom 18.09.2012 Schützenhaus Pulsnitz TOP 5 (5.4.)
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"Wer ist für die dauerhafte Erhaltung des Grundschulstandortes Oberlichtenau?

Ergebnis:
Dafür 1
Dagegen 13
Enthaltungen keine

Herr Graff hält fest, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, entsprechend zu planen, wie langfristig der Grundschulstandort Pulsnitz auszubauen und die Grundschule Oberlichtenau auf Sicht, nicht innerhalb der nächsten 1 bis 2 Jahre, zu schließen ist."


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P.S. SR M.Förster war nicht anwesend (dienstl. in der Türkei)

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Fazit: Die Handlungsempfehlung ist ein Beschluss, der den Fusionsvertrag zwischen Pulsnitz und Oberlichtenau bricht. Der Bürgermeister hat nicht widersprochen. Damit hat der Stadtrat, um rechtliche Schritte zu verhindern, als letzte Möglichkeit die Chance, den Beschluss aufzuheben.
Andernfalls muss der Rechtsweg beschritten werden.
Im Fusionsvertrag, der die Grundlage der neu gegründeten Stadt Pulsnitz zum 01. Januar 2009 bildet, steht nichts vom Erhalt des Grundschulstandortes im OT Pulsnitz sondern nur vom Grundschulstandort Oberlichtenau. D.h. mit einem Richterspruch besteht die ernstzunehmende Möglichkeit, dass der Grundschulstandort im OT Pulsnitz vertragskonform geschlossen werden muss und der vorhandene in OT Oberlichtenau für alle Kinder aus der neuen Stadt Pulsnitz relevant wird.
Der Mittelsschulstandort ist im OT Pulsnitz und der Grundschulstandoret im OT Oberlichtenau. Damit ist eine gleichförmige Stadtentwicklung möglich.

Meine persönliche Meinung ist die, dass wir beide GS-Standorte für die Stadt vorhalten sollten. Deshalb darf der Vertrag nicht gekippt werden, weil sonst der OT Pulsnitz den GS Standort verlieren kann.

mf