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2012-10-01

Antrag zur Rücknahme der Handlungsempfehlung - Grundschule Oberlichtenau

Bürgermeister
Peter Graff
Stadtrat Pulsnitz
Amn Markt
01896 Pulsnitz


01. Oktober 2012


Widerspruch gegen die Beschlussfassung zum Grundschulstandort Oberlichtenau und Antrag diesen zu widerrufen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Beschluss "Handlungsempfehlung" V/2012/0495 vom 18.09.2012 ein und stelle den Antrag, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung diese Handlungsempfehlung widerruft.


Begründung:

Sowohl in der Veranstaltung des Ortschaftsrates Oberlichtenau am Donnerstag, den 27. September 2012 in Oberlichtenau als auch nach eingehender Beschäftigung mit der Materie und Gesprächen mit den Stadträten wird deutlich, dass eine Rücknahme der Handlungsempfehlung der geeignetste Weg ist, um Weiterungen zu verhindern.

Auch wenn es sich bei dem Beschluss nur um eine "Empfehlung" handelt, der keine direkten Rechtswirkungen zukommen sollen, so ist er letztendlich doch auf ein bestimmtes, klares Ziel gerichtet: Die Verwaltung soll - und sei es auch nur durch den politischen Druck der beschlossenen "Handlungsempfehlung" zum Handeln in eine ganz bestimmte Richttung gedrängt werden. Insofern ist der Beschluss zwar nicht auf eine rechtsverbindliche Folge gerichtet, aber entfaltet zumindest mittelbar-faktische Wirkung: Würde die Verwaltung der Empfehlung nachkommen, besteht die Gefahr, dass schleichend die tatsächliche Grundlage des Vertrages beseitigt wird. Damit stellt die Handlungsempfehlung einen Schritt dahin dar, dass der Vertrag seine Wirkung verliert und ist somit als vertragswidrig und damit rechtswidrig anzusehen.




Mit freundlichen Grüßen

Maik S. Förster
Stadtrat (Liste Christen für Pulsnitz)

Büro:
OT Oberlichtenau
Am Schlosspark 2
D-01896 Pulsnitz

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