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2012-02-23

Öffentlicher Alkoholgenuss nun verboten (Sächsische Zeitung - Kamenz)

Von Carolin Barth

In der Pulsnitzer Verwaltungsgemeinschaft tritt eine neue Polizeiverordnung in Kraft. Vor allem Bürgerbeschwerden führten zu Änderungen im Papier.

Krawall und Party bis nach Mitternacht am Schlossteich ärgerte in der Vergangenheit immer wieder Anwohner. Flaschen, Müll, Papier, weggeworfene Kippen sind die Überbleibsel. Der Kampf gegen den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Polizeiverordnung für Pulsnitz und die Verwaltungsgemeinschaft. Der Stadtrat beschloss das Papier jetzt nach erheblicher Verzögerung. Die Paragrafen müssen alle zehn Jahre auf den Prüfstand und sollten in der geänderten Version eigentlich schon seit Jahresbeginn gelten. Doch dazu kam es nicht, da Stadtrat Maik Förster auf kleine Änderungen pochte. Sie wurden nun teilweise berücksichtigt und das Papier jetzt verabschiedet. Im März muss nochmals der Gemeindeausschuss darüber befinden, danach tritt es in Kraft. Die neue Polizeiverordnung ist in vielen Punkten ausführlicher, die meisten Änderungen regten Bürgerbeschwerden an. Nun gebe es eine gesetzliche Handhabe, gegen bestimmte Delikte vorzugehen, sagt Heiko Hirsch, Fachdienstleiter Bürgerservice im Rathaus. Die Verordnung gilt in Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn, Steina und den Ortsteilen. Die SZ erklärt die wesentlichsten Änderungen.

Auf öffentlichen Plätzen ist Alkohol jetzt tabu

Im Paragraf drei „Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung“ im Abschnitt „Allgemeine und besondere Schutzvorkehrungen“ wurde eine bedeutende Ergänzung gemacht: Auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist es jetzt verboten, Alkohol zu trinken. Es sei denn, es ist wie in Biergärten ausdrücklich erlaubt. Der Alkoholgenuss wird in der Öffentlichkeit verboten, wenn er aggressives Verhalten gegenüber Passanten, Grölen oder herumliegende Flaschen zur Folge hat. Gerade diesen zusätzlichen Passus in der Verordnung hatten viele Bürger und Stadträte gefordert, sagt Heiko Hirsch. „Wir haben uns hier an anderen Städten orientiert und den Wortlaut recht allgemein gehalten. Er ist mit Polizei und Landratsamt abgesprochen.“ Ein generelles Verbot sei jedoch nicht durchführbar. Es könnte drohen, dass man es zurücknehmen müsse, wie in anderen Städten geschehen.

Sport im grünen Park

ist nun verboten

Im Abschnitt „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“ wurde neu geregelt, dass hier kein Sport getrieben, gezeltet, gebadet, geritten oder Boot gefahren werden darf. Schieß- und Wurfgeräte zu benutzen ist verboten. Mit diesem neuen Passus soll verhindert werden, dass zum Beispiel Freizeitfußballer den Park zum Bolzplatz umfunktionieren. In der vorherigen Neufassung war auch das Spielen untersagt. Dieses Wort hat Stadtrat Förster streichen lassen. Familien dürfe dies nicht verboten werden. Die Regelungen gelten nicht auf ausgewiesenen Spiel- und Sportplätzen.

Lärmbelästigung soll deutlich reduziert werden

Neuregelungen gibt es auch im Abschnitt „Schutz gegen Lärmbelästigung“. Lärm ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Anwohner bei der Polizei beschweren. Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel oder in Festzelten müssen deshalb nun angemeldet werden. Art und Ort der Feier sowie die erwartete Gästezahl müssen vier Wochen vorher der Polizei bekannt sein. Öffentliche Sport- und Spielplätze dürfen außerdem erst ab 8 Uhr benutzt werden. Veranstaltungen sowie Schulen, Kitas oder Krippen sind von dieser Einschränkung ausgeschlossen. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist es außerdem sofort untersagt, gefährliche Gegenstände, wie Glasflaschen mitzubringen, Alkohol zu trinken oder sich hier volltrunken aufzuhalten. Einschränkungen gibt es auch für die Benutzung von Flaschencontainern. Sie ist an Werktagen von 20 bis 7 Uhr nicht mehr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen bleibt sie verboten.

Feuerwerke sind rechtzeitiger anzukündigen

Auch der Abschnitt „Umwelt- und gemeindeschädliches Verhalten“ wurde überarbeitet: Feuerwerke müssen nun zwei Wochen vorher, statt wie bisher drei Tage, bei der Polizei angemeldet werden. Wer also nicht Silvester ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr böllern will, muss es früher ankündigen. Auf Anregung von Maik Förster ist es zudem nicht mehr untersagt, Papierkörbe auf Müll zu durchsuchen. Er hatte moniert, dass Flaschensammler damit diskriminiert werden.

Hunde müssen ab sofort draußen bleiben

Hunde haben auf öffentlichen Sport- und Spielplätzen keinen Zutritt. Im Umkreis von 300 Metern zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sind sie anzuleinen.Auf ein Wort