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Aktuelles

2011-12-19

Beschwerde gegen Erhöhung der EGW-Gebühr für das Abwasser

Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster
Versorgungsgebiet Pulsnitz
z.H. Verbandsvorsitzender Herrn OB Roland Dantz
An den Stadtwerken 2
01917 Kamenz


Sehr geehrter Herr Roland Dantz,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster - Entsorgungsgebiet Pulsnitz ein.

Begründung:

Am Dienstag, den 13. Dezember 2011 um 16 Uhr fand die Verbandsversammlung statt.
Im Mitteilungsblatt vom 10./11. Dezember 2011 wurde diese Veranstaltung bekanntgegeben.
Zwei Tage Vorlauf genügen nicht, damit sich die Gremien vor Ort (Stadt- und Gemeinderäte) eine Meinung bilden können, um ihre jeweiligen Vertreter in der Verbandsversammlung eine autorisierte Stimme zu geben.
Mit Einbeziehung der Öffentlichkeit und dem Ernstnehmen der Volksvertretungen und damit der Demokratie hat dies nichts zu tun.

Der beschlossene Sachverhalt zeigt zudem wie unsensibel die Verbandsvertreter gegenüber der Bevölkerung, hier insbesondere der Familien, und der Umwelt umgehen.

Eine Erhöhung der Abwassergebühr über den Einwohnergleichwert (EWG) als verbrauchsunabhängige Größe von über 20 % zeigt, dass die Umweltproblematik in unsserem Bereich ausgeblendet wird. Der tatsächliche Trinkwasserverbrauch wird als Bemessungsgrundlage für das Einleiten von Abwasser herangezogen. Diese soll vom Preis her optisch niedrig gehalten werden. Diese Politik macht deutlich, dass es den Akteuren völlig gleichgültig ist, dass hier das wertvollste und bestkontrollierteste Lebensmittel zum Wegspühlen von Fäkalien in einer immer trockener werdenden Oberlausitz missbraucht wird, ohne das es über eine stärkere verbrauchsabhängige Gebühr sinnvoll reguliert wird.

Einwohnergleichwerte zur Berechnung von Abwassergrundgebühren sind zudem ein familienfeindliches Element, welches bei der aktuellen demographischen Diskussion verdeutlicht, dass die handelnden Personen von der Problematik der Bevölkerungsentwicklung rein gar nichts verstanden haben.

Unternehmer und ihre Beschäftigten die im selben Ort wohnen und arbeiten und damit für Wohnung und Arbeitsstätte zusammen den doppelten EWG zahlen, nutzen die Toilette bestimmt nicht im selben Verhältnis. Wirtschaftspolitik sieht anders aus.

Um diese familien-, wirtschafts- und umweltfeindlichen Sachverhalte überhaupt beschließen zu können und das auch noch rückwirkend ab 01.01.2011, bedurfte es oben genannter scheindemokratischer Prozedur.

Sehr geehrter Herr Roland Dantz,
ich bitte Sie freundlichst, diesen Beschluss zu kassieren und gemeinsam mit allen Beteiligten eine intelligente Lösung für den Ausgleich der offenbaren Verluste in der Verbandskasse zu finden.

Eine Kopie dieses Schreibens geht an Herrn Hanke, Sächsische Zeitung.


Eine gesegnete Christfestzeit

Maik S. Förster
Stadtrat (Liste Christen für Pulsnitz)

Büro:
OT Oberlichtenau
Am Schlosspark 2
D-01896 Pulsnitz

Tel. +49-35955-45888
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