2011-03-03
Antrag Konzeption Kinder- und Jugendarbeit in Pulsnitz
Maik S. Förster
Christen für Pulsnitz)
Büro: Am Schlosspark 2
01896 Pulsnitz
Bürgermeister
Peter Graff
Für den Stadtrat
Am Markt 1
01896 Pulsnitz
Antrag zur Erstellung eines Konzeptes für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Pulsnitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Graff,
am 15. März soll im Stadtrat Pulsnitz ein Tagesordnungspunkt zur Problematik Jugendhaus / Jugendclub im OT Pulsnitz verhandelt werden.
Zu diesem TOP stelle ich folgenden ergänzenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der freien Träger und in Zusasmmenarbeit mit dem Landratsamt Bautzen ein Konzept zur Kinder- und Jugendarbeit für die Stadt Pulsnitz zu erstellen.
Begründung:
Die Stadt Pulsnitz ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge mitverantwortlich für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet.
Durch Angebote für Kinder und Jugendliche werden Gestaltungsräume und Möglichkeiten geschaffen, in denen sich junge Menschen in ihrer Persönlichkeit ausprobieren und Kompetenzen entwickeln können.
Die Stadt Pulsnitz müht sich seit Jahren, den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Dieses Mühen drückt sich aus in der Sanierung und Einrichtung eines Jugendhauses und dessen Schließung Ende 2010. Die Stadt ist bestrebt, trotzdem Angebote für Heranwachsende in der Zukunft bereit zu stellen. Zudem plant die Stadt eine weitere Verbesserung im Bereich öffentlicher Spielplätze.
Es gibt eine Vielzahl Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und der Kirchen in diesem Bereich. Zudem wurde Ende 2010 eine Vereinsförderrichtlinie verabschiedet, die diese Aktivitäten unterstützen soll.
Alle diese Aktivitäten laufen spontan ohne eine durchdachte und vom Gesetzgeber angestrebte Kinder- und Jugenhilfekonzeption für die Stadt Pulsnitz.
Dies alles macht eine Erstellung einer städtischen Konzeption auf Grundlage des KJHG unter subsidiärer Einbeziehung der freien Träger erforderlich.
Um Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte vor weiteren Förderzusagen und der Schaffung weiterer Einzelfälle zunächst diese städtische Konzption in Kooperation mit dem Landratsamt Bautzen als öffentlicher Träger der Jugendhilfe erarbeitet und vom Stadtrat als fortzuschreibender Leitfaden beschlosen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maik S. Förster