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2011-02-05

Was das Urteil im Fall Rentsch bedeutet (Sächsische Zeitung - Bischofswerda)

Von Christoph Scharf
Was sagt das Urteil des Verwaltungsgerichts aus?

Der Kreistags-Beschluss, Kreisrätin Annemarie Rentsch (Grüne) wegen einer angenommenen Stasi-Belastung den Mandatsverzicht nahe zu legen, ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht gab damit der Königswarthaerin recht. Demnach fehlte dem Kreistag dafür die gesetzliche Grundlage. Die gebe es zwar für Bürgermeister, nicht aber für Gemeinde- und Kreisräte. Außerdem monierte das Gericht Formfehler. Für Rentsch ein wichtiger Erfolg. Sie betont weiterhin: „Ich habe nie für die Stasi gearbeitet“.

Womit hat sich das Gericht dabei nicht befasst?

Ob Rentsch tatsächlich IM war oder nicht, spielte für das Verwaltungsgericht keine Rolle, sagt Richterin Birgit Ackermand. „Das Gericht hat nur geprüft, ob eine Rechtsgrundlage für den Beschluss des Kreistags existierte. Da die fehlte, war es nicht notwendig, sich inhaltlich weiter damit zu befassen.“

Wie reagiert der Landkreis auf die Entscheidung?

Das Landratsamt prüft die nächsten Schritte. „Letztlich muss aber der Kreistag entscheiden, ob eine Berufungszulassung beantragt wird“, sagt Sprecher Gernot Schweitzer.

Was sagen die Kreistags- Fraktionen dazu?

Den Chef der SPD-Fraktion Gerhard Lemm überrascht das Urteil nicht: „Ich hatte schon vor dem Beschluss kritisiert, dass das Verfahren so nicht geht.“ Die Kreisräte hätten sich kein eigenes Bild machen können. Tatsächlich blieb das einer, aus Vertretern aller Fraktionen gebildeten Kommission, überlassen. Die hatte dem Kreistag einstimmig empfohlen, Annemarie Rentsch und Jens Krauße (SPD) einen Mandatsverzicht nahe zu legen.

CDU-Fraktionschef Matthias Grahl will erst die Begründung abwarten. „Allerdings fällt auf, dass manche ständig vor Gericht ziehen, wenn auf parlamentarischem Weg nicht die gewünschten Entscheidungen fallen.“ Linken-Fraktionschef Hans-Jürgen Stöber sieht sich dagegen in seiner Auffassung bestätigt. „Nach 20Jahren sollte man die Stasi-Sache ruhen lassen.“ Sein FDP-Kollege Sven Gabriel sagt, es gebe Wichtigeres, womit sich Kreisräte zu befassen hätten. Kreisrat Henry Nitzsche ist mit dem ganzen Verfahren nicht einverstanden. „Hier wird nur nach formellen Fehlern gesucht, um sich mit der Sache selbst nicht befassen zu müssen.“

Was bedeutet das Urteil für den Fall Jens Krausse?

Das Gericht hat den Kreistags-Beschluss nur für Annemarie Rentsch für rechtswidrig erklärt. Sollte der ebenfalls betroffene Kreisrat Jens Krauße ihn anfechten wollen, müsste er ebenfalls klagen.