Filme



Aktuelles

2009-01-14

Silvesterlauf Oberlichtenau

Die Sportgemeinschaft Oberlichtenau hatte mich gestern beauftragt im Kultur- und Bildungsausschuß des Kreises Bautzen nachzufragen, ob es eine Planungssicherheit und Kostenreduzierung für die Beschilderung von Laufveranstaltungen geben könne.
Hintergrund: Um den Oberlichtenauer Silvesterlauf durchführen zu können, wird eine Genehmigungsgebühr für das Nutzen öffentlicher Straßen und der damit verbundenen Auflagen in Höhe von Euro 35,00 fällig. Die daraus resultierende Beschilderung kostet ca. Euro 400,- .
Durch die Kürze der Zeit habe ich die Frage mündlich vorgetragen und deshalb auch eine mündliche Antwort im Ausschuß bekommen:
Sinngemäß:
Es gilt das Verursacherprinzip, wer Veranstaltungen durchführt muß für die Verkehrssicherung und der damit verbundenen Kosten aufkommen.
Der Landkreis verzeichnet ein wachsendes Aufkommen von derartigen Veranstaltungen wie Umzüge, Rad- und Laufveranstaltungen.
Da es sich um keine Einzelfälle handelt müssen die Gebühren erhoben werden und vorallen die Auflagen in Sachen Beschilderung geben, weil es in der Vergangenheit schon Klagen gegeben hätte - z.B. von Speditionen, Zustelldienste, die nun Umwege oder Wartezeiten hatten, welche bei denen nicht eingeplant waren.
Abhilfe: Alles versuchen, um Veranstaltungen aus dem Kreisstraßennetz herauszunehmen, um diese Kosten zu vermeiden.

Persönliche Anmerkung:
Eine Streckenumgestaltung zum Oberlichtenauer Silvesterlauf wird nicht ohne Weiteres machbar sein (evtl. Keulenbergstraße bis zum Gipfel.....). Diese o.g. Kosten sollten jedoch von der Sportgemeinschaft öffentlich gemacht werden, um von Sportfreunden entsprechende Unterstützung zu bekommen. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Sportförderung des Landkreises / KSB im Vorfeld einen Fördermittelantrag zu stellen.