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2011-01-21

Krauße trotz Stasi-Vorwürfen Bürgermeister (Sächssiche Zeitung - Bischofswerda)

Von Ingolf Reinsch

Die im Bautzener Kreistag geführte Debatte um zwei Abgeordnete, denen Kontakte zum DDR-Staatssicherheitsdienst vorgeworfen werden, hat für Jens Krauße (SPD) keine Auswirkungen auf sein Mandat als Bürgermeister. In einem Schreiben vom 30. Juni 2008, drei Wochen nach der Wiederwahl, teilte Landrat Michael Harig (CDU) dem Großharthauer mit, dass durch das Landratsamt Bautzen „aufgrund der vorliegenden Unterlagen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Bürgermeisteramtes geprüft“ worden seien. „Im Ergebnis dessen war keine andere Entscheidung zur Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 8. Juni 2008 in der Gemeinde Großharthau zu treffen.“

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien SPD, CDU und FDP sowie die Freien Wähler stehen hinter dem Bürgermeister, ergab eine Umfrage der SZ. Gemeinderat Andreas Ehrentraut (CDU) fragt unter Bezug auf das Schreiben des Landrates: „Welches Amt wiegt eigentlich schwerer? Das eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder das eines ehrenamtlichen Kreisrates?“

Für beide Ämter gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. „Der Bürgermeister wird durch die Wahl zum kommunalen Wahlbeamten. Er steht in einem Beamtenverhältnis zur Gemeinde für die Dauer der Amtszeit“, sagt Franziska Snelinski, Leiterin des Büros des Landrates. Die Rechtsstellung eines Bürgermeisters ergibt sich aus der Sächsischen Gemeindeordnung und dem Beamtenrecht.

2001 erstmals überprüft

Die Rechtsstellung eines ehrenamtlichen Kreisrates wird durch die Landkreisordnung geregelt. Mit einem Beschluss vom 25.August 2008 hatte sich der Kreistag verpflichtet, alle Kreisräte zu überprüfen. „Im Unterschied zu gewählten Bürgermeistern müssen Kreisräte nicht bei der Wahl eine Stasi-Erklärung abgeben. Ob eine solche Überprüfung stattfindet, obliegt dem Ermessen des Kreistages“, sagte Franziska Snelinski. Der Kreistagsbeschluss habe keine Rechtsfolgen. Das heißt: Forderungen an Jens Krauße und Annemarie Rentsch aus Königswartha, ihr Kreistagsmandat zurückzugeben, haben empfehlenden Charakter. Anders sei es bei einem Bürgermeister. Dort kann das Landratsamt eine Wahl für ungültig erklären – was in Großharthau nicht der Fall war.

Bereits bei seiner ersten Wahl zum Bürgermeister 2001 ist Jens Krauße überprüft worden – auch durch eine Kommission der Gemeinde. „Uns lag die Akte vor. Für uns war entscheidend, dass es darin keine Verpflichtungserklärung gab“, sagte Altbürgermeister Gotthard Schäl der SZ. Zur damaligen Bewertung stehe er auch heute.