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2010-08-09

Abfallentsorgung / Mülll

Am 21. Juni 2010 hat KR Förster der neuen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung zugestimmt.

Begründung:
1.
In einem Landkreis muss es ein einheitliches System geben.

2.
Die Kostenerhöhung verschuldet nicht der Landkreis, sondern das Müllverbrennungswerk Lauta, die Gehaltserhöhung der Müllfahrer und der Spritpreis der Fahrzeuge.
87 % aller Kosten werden von außen an den Landkreis BZ gerichtet. Wenn die EDV noch dazugerechnet wird, als externe Leistung, hat der Kreis BZ 5 % Spielraum zur eigenen Kalkulation / Kosten der Verwaltung.

3.
Sollte zuviel Gebühr erhoben werden, muss dies in einer Folgekalkulation dem Bürger wieder gutgeschrieben werden. Abfallentsorgung darf keinen Gewinn machen.

Hier die Proberechnung:

Fazit:
Es ist politisch und über die Aufsichtsgremien Einfluss zu nehmen, auf das Müllverbrennungswerk Lauta und die dort verlangten Kosten. Eine weitere Gehaltserhöhung für Müllfahrer udn Energiekostenerhöhung landet beim Gebührenschuldner.

Hinweis:
Kaufen Sie einen Kunststoffkomposter und bestellen Sie die Bio-tonne ab.
Dies spart Entsorgungskosten und schont die Umwelt durch Wegfall der Fahrten. Zudem haben Sie die beste Blumentopferde und sparen nochmals.