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2009-12-22

Kartellbehörde prüft Trinkwasserpreis

Liebe Wähler,
aufgrund der Wasserpreiserhöhung habe ich über das Wirtschaftsministerium die Landeskartellbehörte eingeschalten. Mal sehen, ob das so einfach geht, die Monopolstellung der Trinkwasserversorgung auszunutzen, um eine solch starke Preiserhöhung der Grundgebühren zu fordern.
Gesegnete Chrsitfestzeit
Maik S. Förster



Sehr geehrter Herr Förster,

Ihr Fax zu Bilanzpositionen und Preisen der Wasserversorgung Bischofswerda wurde an die Sächsische Landeskartellbehörde weitergeleitet.

Die Landeskartellbehörde kann einschreiten, wenn sie einen Missbrauch der Marktmacht eines Unternehmens feststellt. Dabei kommt es auf die Endpreise des Unternehmens an. Wir fragen in diesem Zusammenhang, ob der verlangte Preis auch durchsetzbar wäre, wenn es auf dem relevanten Markt Wettbewerb gäbe. Dazu werden die Preise von Unternehmen miteinander verglichen und Besonderheiten, die jedes Unternehmen mit einer bestimmten örtlichen Versorgungsaufgabe zu tragen hätte, gewertet. Auf eine einzelne Position in der Bilanz kommt es dann bei ansonsten durchschnittlichen Preisen nicht an.

Die Landeskartellbehörde beabsichtigt, 2010 eine Untersuchung der Preise der sächsischen Wasserversorgungsunternehmen durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH in die Untersuchung einbeziehen.



Mit freundlichen Grüßen





Raimund Huber
Referatsleiter


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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | Saxon State Ministry for Economic Affairs, Labour and Traffic
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