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2013-10-15

Grundschulstandorte - Änderungs-Antrag zur Vorlage V/2013/0641 SR-Sitzung vom 15.10.2013

Maik S. Förster
Stadtrat - Christen für Pulsnitz
Büro: OT Oberlichtenau - Am Schlosspark 2
01896 Pulsnitz


Stadtrat Stadt Pulsnitz
Bürgermeister
Peter Graff
Am Markt 4
01896 Pulsnitz

07. Oktober 2013

Änderungs-Antrag zur Vorlage V/2013/0641 SR-Sitzung vom 15.10.2013

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Pulsnitz legt fest, dass die Grundschule im Ortsteil Pulsnitz zweizügig und die Grundschule im Ortsteil Oberlichtenau einzügig betrieben wird.


Begründung:

Die selbständigen Kommunen, die Stadt Pulsnitz und Gemeinde Oberlichtenau haben eine neue Kommune zum 01. Januar 2009 mit dem Namen Pulsnitz gegründet.

Für diese Gemeindefusion wurde ein Fusionsvertrag abgefasst und vom amtierenden Bürgermeister Peter Graff am 09.12.2008 unterschrieben. In diesem ist festgelegt, dass im OT Oberlichtenau die Grundschule zu erhalten ist.

Der erste gewählte Stadtrat der neuen Stadt Pulsnitz hat beschlossen, am Standort der Grundschule Oberlichtenau ein Sport- und Freizeitzentrum zu errichten. Damit wurde massiv mit Geldern der neuen Stadt Pulsnitz in den Standort investiert, der nur mit Erhalt des Schulstandortes in seiner Gesamtheit, Sinn macht.

In 2013 wurde mit städtischen Mitteln das INSEK fortgeschrieben. In diesem ist klar ausgesagt, um die Stadt gleichmäßig zu entwickeln, soll in der Kernstadt die Grundschule zweizügig und im OT Oberlichtenau die Grundschule einzügig in der Zukunft betrieben werden..

Der Stadtrat hat zudem festgelegt, dass es in der gesamten Stadt einen Schuleinzugsbezirk gibt. D.h. Die Eltern haben in der gesamten Stadt die Wahl zwischen zwei Standorten. Aufgrund der Festlegung der Züge an den Standorten, teilen sich die für die Zukunft prognostizierten Schülerzahlen zudem automatisch auf.





Die sogenannte Handlungsempfehlung aus September 2012, welche als rechtswidriger Beschluss im Raum steht, kann als Verfahren nur dann beendet werden, wenn dieser Beschluss zurück genommen wird oder als Beschluss durchgesetzt wird. Das letztere schadet, wie das letzte Jahr eindrucksvoll gezeigt hat, dem Zusammenwachsen der gemeinsamen Stadt absolut.

Aus diesem Grunde ist ein Aussetzen des rechtswidrigen Beschlusses kein Schritt in die Zukunft.



Maik S. Förster