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2009-09-02

Antrag Stasi-Überprüfung Stadtrat Pulsnitz

Maik S. Förster
(Christen für Pulsnitz)
Büro: Am Schlosspark 2
01896 Pulsnitz

Bürgermeister
Peter Graff
Für den Stadtrat
Am Markt 1
01896 Pulsnitz


Antrag zur Beschlussfassung im Stadtrat Pulsnitz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Graff

der Stadtrat Maik S. Förster (Christen für Pulsnitz) stellt hiermit
nachfolgenden Antrag:

Überprüfung der Stadträte der Stadt Pulsnitz hinsichtlich offizieller
bzw. inoffizieller Mitarbeit für das MfS/AfNS und Bildung einer
Bewertungskommission und Verfahrensweise zu den Ergebnissen der Überprüfung

Beschluss:
Der Stadtrat Pulsnitz beschließt:

1. die Überprüfung, bzw. erneute Überprüfung der Stadträte der Stadt
Pulsnitz und der Mitarbeiter der Stadtverwaltung hinsichtlich offizieller
bzw. inoffizieller Mitarbeit für
das MfS/AfNS der ehemaligen DDR auf Grundlage des
Stasi-Unterlagengesetzes.

2. die Bildung einer Bewertungskommission. Der Bürgermeister ist
Vorsitzender. Der Stadtrat wählt aus jeder Fraktion einen Vertreter in
die Bewertungskommission.

3. die folgende Verfahrensweise zu den Ergebnissen der Überprüfung.

Im Falle einer Belastung wird der oder dem Belasteten durch die Kommission
das Recht der Anhörung gewährt. Der Stadtrat entscheidet nach dem Vortrag
des Bürgermeisters oder eines Mitglieds der Bewertungskommission in
nichtöffentlicher Sitzung, ob der oder dem Belasteten die Niederlegung des
Mandats empfohlen wird.

Der Bürgermeister berichtet in öffentlicher Sitzung über das Ergebnis und
evtl. Mandatsveränderungen.





...2

Begründung:

- Vorausschickend ist festzustellen, dass es
keine zwingende gesetzliche Vorschrift für eine solche Überprüfung gibt.

- Jeder Abgeordnete kann die Bekanntgabe der notwendigen Informationen an
den Bürgermeister verweigern.

- Jeder Abgeordnete des Stadtrates und jeder Mitarbeiter der Stadt Pulsnitz
sollte jedoch ein Interesse daran haben, dass von Anbeginn der Legislatur
kein falscher Verdacht auf dem Stadtrat lastet.

- Die Argumente gegen ein solches Handeln
sind immer die gleichen. Die DDR sei Geschichte und damit auch das MfS. Der
Irrtum besteht darin, dass heute noch Verflechtungen und alte
Verpflichtungen in Wirtschaft und Organisationen zu finden sind, die auf
Abhängigkeiten hindeuten, welche in der Endkonsequenz zum Schaden für den
Rechtsstaat, die Gerechtigkeit und die freiheitlich demokratische
Grundordnung in diesem Lande sind.

- Die Abgeordneten, welche diesen Antrag unterstützen, wollen keine
Hexenjagd auf ehemalige Stasimitarbeiter veranstalten. Es ist vielmehr die
Frage, welches Geistes Kind diejenigen sind, die eine Überprüfung auf
rechtsstaatlicher Grundlage als Hexenjagd bezeichnen.

- Dieser Beschlussantrag fußt auf dem demokratischen Prinzip der
Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Gerichte und Achtung der
Menschenwürde. Damit werden den Tätern von einst Rechte eingeräumt,
welche sie ihren Opfern nie zubilligten.

- Warum nun eine erneute Überprüfung ? Es sind Abgeordnete zum ersten mal im
Stadtrat. Die Behörde des Bundesbeauftragten erhält jährlich neue
Erkenntnisse. Eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit von uns
Abgeordneten bei der Bevölkerung und bei den Beschäftigten der Stadt
sollte das Vertrauen für eine gute Zusammenarbeit untermauern.

- Es gibt heute bereits Abgeordnete, welche die DDR und ihren Geheimdienst
nur noch aus Kindheitserinnerungen kennen. Gerade diese Abgeordneten sollten
wissen, mit wem sie gemeinsame Politik machen und in einem Boot sitzen.

- Die älteren Stadträte haben ein Recht auf Offenlegung, sie müssen die
Möglichkeit bekommen, mittels ihrer Erfahrung zu entscheiden, mit wem sie
zusammenarbeiten wollen und mit wem nicht.

- Abschließend weise ich darauf hin, dass kein Stadtrat
gezwungen werden kann, sein Mandat niederzulegen. Eventuell Betroffene
haben das, Recht einen Platz in dieser Gesellschaft zu bekommen.


Mit freundlichen Grüßen


Maik S. Förster