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Aktuelles

2013-10-26

Wer bestimmt die Zügigkeit der Schule?

Mein Antrag zur Ein- udn Zweizügigkeit wurde durch den Bürgermeister zurückgewiesen mit der Begründung, dass diese Festlegung der Schulträger nicht fällen dürfe.
Das ist falsch!
Es ist grundsätzlich möglich, dass sich der Schulträger zur Kapazität/Zügigkeit seiner Schulen festlegt.
Deshalb sollte der selbe Antrag nochmals mit Hinweis auf die Möglichkeit der Festlegung abgestimmt werden.

M.Förster

Hier nochmal der Antrag